Wer ist berechtigt, zur Tafel zu gehen?
Unsere Kundinnen und Kunden können die Lebensmittel abholen, sofern sie über einen Tafelausweis verfügen. Diesen Ausweis gibt es mit einem entsprechenden Nachweis (z.B. Jobcenter-, Renten-, Wohngeld-, oder BAföG- Bescheid) in der Ausgabestelle.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Team der Tafel.