
Heute gewinnen die unterschiedlichen Bereiche des Familien- und Erbrechts immer mehr an Bedeutung. Neben der Frage, ob Kinder eines Tages Unterhalt für ihre Eltern zahlen müssen, sind es vor allem Vorsorgethemen, die Mandantinnen und Mandanten vielfach bewegen: Was wird im Alter? Was gilt es bei einer Patientenverfügung zu beachten? Wie kann ein Testament ausgestaltet sein?
Das Familienrecht wiederum bewegt sich in einem komplexen Spannungsfeld zwischen persönlicher Auseinandersetzung und wirtschaftlicher Trennung beziehungsweise Existenzsicherung.
Gleichzeitig gilt es, das Wohl der Kinder niemals aus dem Blick zu verlieren. Das erfordert Feingefühl, Expertise und vielschichtige Überlegungen im Interesse meiner Mandantinnen und Mandanten.
Es gehört zu meiner verantwortungsvollen Aufgabe als Rechtanwältin, ihnen in rechtlich und persönlich schwierigen Situationen beizustehen. Grundlage meiner Arbeit ist dabei immer die Vermittlung und verständliche Übersetzung des Rechts.
Denn nur so kann ich Sie – als meine Mandanten – dabei unterstützen, Entscheidungen zu treffen, die zur Verwirklichung Ihrer Interessen beitragen.