Die Stadt Bremerhaven reagiert mit großem Bedauern auf die Entscheidung der Dieckell-Gruppe, die Planungen für die „Wulsdorfer Mitte“ aufgrund der inzwischen stark gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten nicht selbst umzusetzen, sondern an einen anderen Investor übergeben zu wollen.
„Das ist insbesondere durch die Tatsache, dass auf Seiten der Stadt innerhalb der nächsten vier Wochen alle noch offenen Punkte für den Abschluss dieses mehr als zehn Jahre dauernden Prozesses abgeschlossen werden sollten, sehr bedauerlich“, erklärt Stadtrat Maximilian Charlet, Dezernent für Bau. „Dazu kommen die erheblichen Vorleistungen, die die Stadt Bremerhaven erbracht hat. Ich danke der Dieckell-Gruppe ausdrücklich für die bisherige Zusammenarbeit und auch den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Nach intensiven Gesprächen und Bemühungen muss nun der Fokus darauf liegen, dass wir gemeinsam mit der Dieckell-Gruppe das planungsrechtlich weit gediehene Projekt in neue Hände geben.“
Der Stadtrat ordnet ein: „Richtig ist, dass das Projekt eine lange Planungszeit hatte. Zum vollständigen Bild gehören zwei weitere Aspekte: 2023 lagen eine gültige Baugenehmigung und ein gültiger B-Plan vor. Es ist selbstverständlich eine legitime Entscheidung des Investors, diese Grundlagen nicht zu nutzen und eine neue Planung anzustoßen.“ Die hieraus resultierenden, wieder neuen offenen Punkte seien im vergangenen Jahr intensiv von der Stadt bearbeitet worden und würden im Juni 2026 fertig gestellt: Erstens die Änderung des B-Plans, die aufgrund der Entscheidung des Investors, das Projekt 2024 neu aufzusetzen, notwendig wurde (unter anderem mit dem Verzicht auf eine Tiefgarage, eine höhere Zahl von Wohnungen und geänderte Gebäudelinien). Zweitens: Die Bearbeitung dieses neuen Bauantrags. Und drittens die umfangreichen vertraglichen Grundlagen des Grundstücksgeschäfts.
Die ersten beiden Punkte sollten von Seiten der Stadt im Juni diesen Jahres fertig gestellt werden, das Grundstücksgeschäft sei ebenfalls für die Befassung der städtischen Gremien im Juni geplant gewesen, so Charlet. „Ich möchte hervorheben: Der Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan ist am 30. Oktober 2025 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden, und wir haben innerhalb von acht Monaten dafür gesorgt, dass der neue Bebauungsplan im Juni in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses, der Stadtverordnetenversammlung sowie des Magistrates behandelt werden soll. Wir können Bauvorhaben dieser Größe nur mit einer ordentlichen Rechtsgrundlage begleiten, das Projekt haben wir in allen Ämtern priorisiert und die Geschwindigkeit, in der der Bebauungsplan beschussreif erstellt wurde, ist der Beweis dafür. So ein Prozess dauert normalerweise erheblich länger“, so der Baudezernent.
„Die jetzige Entscheidung ist nicht nur für die Wulsdorferinnen und Wulsdorfer sowie den Investor ein herber Rückschlag, sondern auch für uns als Stadt und die vielen beteiligten Beschäftigen vor dem Hintergrund der geleisteten Arbeit“, führt Charlet weiter aus. Gleichzeitig müsse die Stadt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger agieren und Haftungs- und grundstücksrechtliche Fragen mit großer Sorgfalt treffen. Das sei bei diesem Projekt mitunter eine Herausforderung gewesen, so Charlet.
Trotz der aktuellen Entscheidung sehe die Stadt aber weiterhin sehr gute Entwicklungsperspektiven für den Standort. Denn das Vorhaben gilt weiterhin als eines der wichtigsten städtebaulichen Entwicklungsprojekte für den Stadtteil Wulsdorf. Mit dem Projekt sind neue Geschäfts- und Wohnflächen, eine neue Verkehrsführung sowie eine umfassende städtebauliche Aufwertung der zentralen Ortslage an der Weserstraße verbunden. Die Dieckell-Gruppe hatte einen Großteil des Areals bereits 2017 gekauft und zusammen mit der Stadt mit dem Abriss der Altgebäude die Voraussetzungen für einen Neubau geschaffen. „Nach meiner Information sind die geplanten Einzelhandelsvertreter auch weiterhin am Standort Wulsdorf interessiert und wollen sich auch mit einem neuen Investor engagieren“, so Charlet.
Die geschaffenen planungsrechtlichen Grundlagen sowie die bereits erfolgten Infrastrukturmaßnahmen böten weiterhin sehr gute Chancen für eine zukünftige Entwicklung. „Entscheidend ist, dass Wulsdorf langfristig die städtebauliche Aufwertung erhält, auf die der Stadtteil seit vielen Jahren wartet“, so Charlet. Das sei auch wichtig, um zeitnah eine verlässliche Perspektive für die Kreuzung Weserstraße/Lindenallee zu finden, die derzeit aufgrund des Bauvorhabens eine Baustelle ist. „Unser Hauptziel ist, die Kreuzung auch nach der jetzt getroffenen Entscheidung des Investors so zeitnah wie möglich fertigstellen zu können, damit die Wulsdorferinnen und Wulsdorfer keine Umwege mehr in Kauf nehmen müssen“, so Charlet. Der geänderte Bebauungsplan soll trotz des Rückzugs des Investors im Juni beschlossen werden, sodass einem potenziellen Nachfolger das fertige „Paket“ übergeben werden könne.
Rückblick: Entwicklung „Neue Wulsdorfer Mitte“
Die Stadt Bremerhaven hatte in den vergangenen Jahren erhebliche planerische, personelle und finanzielle Vorleistungen erbracht, um die Realisierung des Projekts zu ermöglichen. Dazu gehörten unter anderem:
- die Aufstellung, Aktualisierung und nachfolgende Änderung des erst 2023 neu gefassten Bebauungsplans
- Erstellung von Schallschutzgutachten
- öffentliche Auslegungsverfahren
- umfangreiche Verkehrs- und Erschließungsplanungen
- Grundstücksverhandlungen und -ankäufe sowie ein erster Ausgleich zur Lärmminderung für ein besonders betroffenes Grundstück
- die Vorbereitung des Umbaus der Kreuzung Weserstraße/Lindenallee
- die Planung einer neuen Planstraße zum Heinrich-Kappelmann-Platz
- Leitungsverlegungen und technische Infrastrukturmaßnahmen
- Abriss- und Baufeldfreimachungen
- die Koordination zahlreicher Abstimmungen mit Versorgungsträgern und Fachbehörden
- sowie die Begleitung des Projekts durch Gestaltungsgremien und Fachämter.
Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss und die ersten öffentlichen Beteiligungsverfahren reichen bis ins Jahr 2015 zurück. 2023 wurde der überarbeitete Bebauungsplan schließlich rechtskräftig und schuf die planungsrechtliche Grundlage für den Baubeginn.
Zu den vorbereitenden Infrastrukturmaßnahmen zählten unter anderem:
- Grundstücksankäufe und lärmtechnischer Ausgleich
- Leitungsverlegungen durch verschiedene Versorgungsträger
- vorbereitende Straßenbaumaßnahmen
- provisorische Verkehrsführungen
- Maßnahmen zur Lichtsignaltechnik
- Verkehrssicherungsmaßnahmen
- sowie die Freimachung und technische Vorbereitung des Baufeldes.
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